5.) Am Ende eines Kurses können die Schüler auf Wunsch des
Erziehungsberechtigten eine Bescheinigung über den Besuch des Musikunterrichts
erhalten.
6.) Bezahlt werden kann mittels Einzahlungsschein oder
Lastschriftverfahren.
7.) Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
8.) Soweit eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt
dies den Bestand des Vertrags insgesamt nicht.
9.) Versicherung ist Sache der Teilnehmer. mimamu übernimmt keine
Haftung
10.)
Diese Unterrichtsordnung tritt ab 1. Juni 2008 in Kraft und ersetzt alle
vorangegangenen Spielregeln.
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