mit mach musik
 
   

 

3.) Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung, Erstattung bzw. Wiederholung des Unterrichts. Unterrichtsversäumnisse entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung der Unterrichtsgebühren.

 4.) Unterrichtsstunden, die durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen (außer bei Krankheit des Lehrers), werden vor- bzw. nachgegeben. Bei Erkrankungen des Lehrers, die den Ausfall von mehr als drei Wochenstunden im laufenden Unterrichtsjahr bedingt, wird mimamu die Gebühren für darüber hinausgehende Unterrichtsstunden auf Antrag zurückerstatten.

 

5.)  Am Ende eines Kurses können die Schüler auf Wunsch des Erziehungsberechtigten eine Bescheinigung über den Besuch des Musikunterrichts erhalten.

 6.) Bezahlt werden kann mittels Einzahlungsschein oder Lastschriftverfahren.

 7.)  Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

 8.) Soweit eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrags insgesamt nicht.

 9.) Versicherung ist Sache der Teilnehmer. mimamu übernimmt keine Haftung

 10.) Diese Unterrichtsordnung tritt ab 1. Juni 2008 in Kraft und ersetzt alle vorangegangenen Spielregeln.